VII. Verpflichtungen Die Annahme eines Stipendiums verpflichtet Sie, 1. Ihre Arbeitskraft auf das Habilitationsvorhaben zu konzentrieren. Waehrend der Laufzeit des Stipendiums ist eine Mitwirkung in der Lehre in begrenztem Umfang moeglich, wenn und soweit dadurch der Stipendienzweck nicht beeintraechtigt wird, 2. Zu dem im Bewilligungsschreiben genannten Termin ueber den Stand Ihrer wissenschaftlichen Arbeit entsprechend den wissenschaftlichen Gepflogen- heiten zu berichten, 3. Aenderungen Ihrer persoenlichen oder wirtschaftlichen Verhaeltnisse, die Einfluss auf die Foerderung haben, umgehend mitzuteilen. .